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Einflussfaktoren auf den Bilanzansatz selbst geschaffener immaterieller Güter nach dem BilMoG
Forschung und Entwicklung haben für deutsche Unternehmen schon immer einen hohen Stellenwert eingenommen. Trotzdem war es nach deutschem HGB bis zur Verabschiedung des BilMoG nicht erlaubt, die aus Forschung und Entwicklung resultierenden, selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz zu aktivieren. Das für sie bis 2009 geltende Ansatzverbot wurde durch ein eingeschränktes Wahlrecht ersetzt. Seitdem ist der Ansatz ...

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